Philosophie und Verhaltenskodex

Philosophie von Yokogawa

Unseren gesellschaftlichen Beitrag als Konzern möchten wir leisten, indem wir ein breit gefächertes Produktportfolio in den Bereichen Mess-, Leit- und Informationstechnik anbieten.
Dabei soll jeder einzelne von uns gutes Verhalten mit dem Mut zum Fortschritt verbinden.

Veröffentlicht im Januar 1988

Verhaltenskodex für die Yokogawa Group

Ⅰ.Grundsätze der Yokogawa Group

  1. Umsetzung der Philosophie von Yokogawa
    Der Unternehmenskodex vermittelt den Mitgliedern der Yokogawa Group, die der Philosophie von Yokogawa gerecht werden möchten, die Grundsätze eines guten Geschäftsgebarens. „Unseren gesellschaftlichen Beitrag als Konzern möchten wir leisten, indem wir ein breit gefächertes Produktportfolio in den Bereichen Mess-, Leit- und Informationstechnik anbieten. Dabei soll jeder einzelne von uns gutes Verhalten mit dem Mut zum Fortschritt verbinden.“
    Wir, als Angehörige der Yokogawa Group, üben unsere Geschäftstätigkeiten in Einklang mit der Philosophie von Yokogawa aus und verschreiben uns einer integren Erfüllung unserer Pflichten.
    Wir halten uns an den Verhaltenskodex.
  2. Kundenzufriedenheit
    Aus Sicht der Kundenzufriedenheit stellen wir hochwertige Produkte und Services bereit, die für die Gesellschaft von Nutzen sind.
    Die Kundenzufriedenheit ist Grundvoraussetzung für die Gewinnung des Vertrauens von Aktionären und allen betroffenen Personen in der Gemeinschaft und Gesellschaft.
  3. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
    Wir halten uns an sämtliche Gesetze, Vorschriften und sonstigen Regeln der Gesellschaft und gehen unseren Geschäftstätigkeiten mit ethischem Bewusstsein nach.
    Wir achten andere Kulturen und respektieren die Gesetze und gesellschaftlichen Gepflogenheiten der internationalen Gemeinschaft.
  4. Achtung der Menschenrechte
    Wir achten und respektieren die Würde des Einzelnen sowie alle grundlegenden Menschenrechte.
  5. Ordnung und Sicherheit für Gemeinschaft und Gesellschaft
    Wir entwickeln oder fördern keinerlei Beziehungen mit jeglichen Personen oder Gruppen, die die Ordnung und die Sicherheit für die Gemeinschaft und Gesellschaft gefährden.

Ⅱ.Grundeinstellung der Yokogawa Group

  1. Kunden
    Wir verschreiben uns einer integren Erfüllung unserer Pflichten, um die Anerkennung und das Vertrauen von Kunden zu gewinnen.
    Wir stellen Kunden wahrheitsgetreue und hinreichende Informationen bereit, damit diese unsere Produkte und Services sicher und zufriedenstellend in Anspruch nehmen können.
  2. Aktionäre
    Geschäftsvermögen wird von uns effizient und effektiv genutzt, erhalten und gesteigert.
    Unternehmens- und verwaltungsrelevante Informationen werden unseren Aktionären offen und wahrheitsgetreu dargelegt.
    Wir pflegen eine solide und eindeutige Beziehung mit unseren Aktionären.
  3. Gemeinschaft und Gesellschaft
    Wir sind bestrebt, die gemeinsamen Ziele der Gemeinschaft und Gesellschaft zu verwirklichen. Zu diesen zählt unter anderem der Schutz der globalen Umwelt ebenso wie der Aufbau von Wohlstand.
    Wir bemühen uns, als freundliches und kooperationsbereites Mitglied der Gesellschaft zu agieren, und beteiligen uns positiv an gesellschaftlichen Aktivitäten.
  4. Zulieferer und Dienstleister
    Wir arbeiten aufrichtig und zuverlässig mit unseren Zulieferern und Dienstleistern zusammen und behandeln sie fair und gleichberechtigt.
    Wir sehen davon ab, jegliche Verträge mit Zulieferern oder Dienstleistern zu schließen, die als Missbrauch einer besonderen Geschäftsbeziehung fehlgedeutet werden könnten, und pflegen offene und partnerschaftliche Beziehungen.
  5. Mitbewerber
    Wir konkurrieren fair, offen und frei mit anderen Lieferanten.
  6. Politiker und Regierungsbehörden
    Wir pflegen offene und partnerschaftliche Beziehungen mit Politikern, öffentlich Bediensteten und sämtlichen mit ihnen verwandten Personen.

Ⅲ.Verhaltensrichtlinien für Mitglieder der Yokogawa Group

  1. Arbeitsplatz
    Wir pflegen ein aktives, freundliches, sicheres und offenes Betriebsklima, auf das wir stolz sein können.
    Wir sind stets achtsam, um zu gewährleisten, dass niemand von uns Opfer von Belästigungen, ungerechter Behandlung oder einer Verletzung seiner Privatsphäre wird.
  2. Konzernvermögen
    Wir nutzen die Vermögenswerte der Yokogawa Group ausschließlich für konzernbezogene Geschäftstätigkeiten.
  3. Informationsmanagement
    Wir erkennen den Wert des Wissens innerhalb der Yokogawa Group sowie den Wert des Wissens unserer Geschäftspartner vollumfänglich an und verwahren diese Informationen in streng vertraulichen Aufzeichnungen.
    Wir nutzen die durch unsere Geschäftstätigkeiten gewonnenen Informationen ausschließlich für Geschäftszwecke.
  4. Vermeidung von Interessenkonflikten
    Wir gehen unseren Geschäftstätigkeiten weder zur persönlichen Bereicherung noch zur Ausnutzung von Geschäftslagen nach. Ferner üben wir unsere Tätigkeiten derart aus, dass die Yokogawa Group keine Verluste oder Schäden erleidet.
  5. Umsichtiges persönliches Handeln
    Wir handeln sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Kontext verantwortungsbewusst, um der Glaubwürdigkeit oder dem Ruf der Yokogawa Group nicht zu schaden und der Yokogawa Group keine Verluste oder Schäden zu verursachen.

Global Compact der Vereinten Nationen

Yokogawa hat 2009 den „Global Compact“ der Vereinten Nationen unterzeichnet und damit seine Unterstützung der in diesem Pakt niedergelegten zehn Prinzipien in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung ausgedrückt. Wir fördern die Sichtbarkeit dieser zehn Prinzipien zusammen mit unseren Stakeholdern, etwa im Rahmen des Global Compact Network Japan.
Der ehemalige UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat den Pakt erstmals 1999 im Rahmen des Weltwirtschaftsforums vorgeschlagen. Im Jahr 2000 wurde er von den Vereinten Nationen offiziell gestartet. Unternehmen, die dem Pakt beigetreten sind, sollen internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung wahren und umsetzen.
Yokogawa ist heute überall auf der Welt geschäftstätig. Das Handeln von Yokogawa hat Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt. In Anerkennung seiner Rolle als weltweit agierendes Unternehmen ist Yokogawa internationalen Normen verpflichtet und setzt sich aktiv für drängende internationale Themen, etwa den Umweltschutz und Menschenrechte, ein.


Global Compact logo

Im Verhaltenskodex für die Yokogawa Group sind die Umsetzung der Philosophie von Yokogawa, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften, die Achtung der Menschenrechte und die Wahrung von Ordnung und Sicherheit für alle Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt niedergelegt. Yokogawa verpflichtet sich zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und leistet durch seine Geschäftstätigkeiten einen gesellschaftlichen Beitrag.
Yokogawa hat sich 2009 dem Global Compact der Vereinten Nationen angeschlossen. Yokogawa ist bestrebt, die zehn Prinzipien des Pakts in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu wahren und umzusetzen. Yokogawa setzt sich dafür ein, dass alle seine Unternehmen und Zulieferer weltweit sich ebenfalls diesen Prinzipien verpflichten.
Auch in Zukunft werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um unserer Verantwortung als weltweit agierendes Unternehmen gerecht zu werden.

Yokogawa Electric Corporation
Präsident und CEO
Takashi Nishijima


Nachstehend sind die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen sowie die jeweiligen Maßnahmen von Yokogawa zu den einzelnen Themen aufgeführt.

Menschenrechte

Prinzip 1:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen die international verkündeten Menschenrechte respektieren und
Prinzip 2:
sicherstellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken.

Arbeitsstandards

Prinzip 3:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen.
 
Prinzip 4:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit ausschließen.
 
Prinzip 5:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen an der Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken.
 
Prinzip 6:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen.
 

Maßnahmen von Yokogawa:

Umweltschutz

Prinzip 7:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen eine vorsorgende Haltung gegenüber Umweltgefährdungen einnehmen.
Prinzip 8:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen Initiativen zur Förderung größeren Umweltbewusstseins ergreifen.
Prinzip 9:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen die Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien vorantreiben.
 

Maßnahmen von Yokogawa:

Bekämpfung von Korruption

Prinzip 10:
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
 

Maßnahmen von Yokogawa:

ISO 26000

Die ISO 26000 wurde im November 2010 von der Internationalen Organisation für Normung herausgegeben. Sie ist eine internationale Norm für die gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen aller Art und enthält sieben Grundsätze gesellschaftlicher Grundsätze, u a. in Bezug auf eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die Achtung der Menschenrechte, Arbeitsschutz, Umweltschutz und faire Geschäftstätigkeiten.

Wir von Yokogawa sind als international agierendes Unternehmen den Grundsätzen der ISO 26000 verpflichtet. Verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist für uns zentrales Prinzip der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (Corporate Social Responsibility / CSR). Unsere CSR-Strategie ist die Grundlage unserer Geschäftstätigkeiten. In diesem Sinne sind wir bestrebt, gesellschaftlich verantwortungsbewusste Programme/Maßnahmen umzusetzen, damit einen Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten und die Erwartungen aller unserer Stakeholder zu erfüllen. Dies tun wir im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten sowie in unserem Engagement für den Umweltschutz und die Achtung der Menschenrechte.

Nachstehend sind die Grundsätze gemäß der ISO 26000 sowie unsere entsprechenden zentralen Maßnahmen aufgeführt.

6.2 Unternehmensführung

6.3 Menschenrechte

Themen

  1. Due-Diligence
  2. Gefährdung von Menschenrechten
  3. Vermeidung der Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen
  4. Behebung gesellschaftlicher Missstände
  5. Diskriminierung und benachteiligte Gruppen
  6. Bürgerrechte und politische Rechte
  7. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  8. Grundsätze und Rechte am Arbeitsplatz

6.4 Arbeitsbedingungen

Themen

  1. Beschäftigung und Beschäftigungsverhältnisse
  2. Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung
  3. Gesellschaftlicher Dialog
  4. Arbeitsschutz
  5. Mitarbeiterentwicklung und Weiterbildung am Arbeitsplatz

6.5 Umweltschutz

Themen

  1. Vermeidung von Umweltverschmutzung
  2. Ressourcenschonung
  3. Klimaschutz und Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels
  4. Umwelt- und Artenschutz, Wiederherstellung natürlicher Lebensräume

6.6 Faire Geschäftstätigkeiten

Themen

  1. Korruptionsbekämpfung
  2. Verantwortungsbewusstes politisches Engagement
  3. Fairer Wettbewerb
  4. Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung in der Wertschöpfungskette
  5. Respekt für Eigentumsrechte

6.7 Verbraucher

Themen

  1. Faires Marketing, faktenbasierte und unvoreingenommene Informationen, faire Vertragspraxis
  2. Verbraucherschutz
  3. Nachhaltiger Konsum
  4. Kundendienst und -support, Beschwerde- und Streitmanagement
  5. Schutz von Kundendaten
  6. Zugang zu grundlegenden Leistungen
  7. Information und Aufklärung

6.8 Gesellschaftliches Engagement und gesellschaftlicher Beitrag

Themen

  1. Gesellschaftliches Engagement
  2. Bildung und Kultur
  3. Schaffung von Arbeitsplätzen und Kompetenzentwicklung
  4. Weiterentwicklung von und Zugang zu Technologie
  5. Schaffung von Wohlstand und Einkommen
  6. Gesundheit
  7. Soziale Investition

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