Wartungsservice für Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie der EU fallen

Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente unterliegen seit dem 22. Juli 2017 der Richtlinie (EU) Nr. 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).

Die industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumente der Unternehmen der Yokogawa Electric Group stehen im Einklang mit der RoHS-Richtlinie und werden mit der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet. Neue Produkte werden entsprechend der RoHS-Richtlinie entwickelt.

Auch der Wartungsservice für Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen, wurde entsprechend angepasst. Verwendet werden ausschließlich Serviceteile, die den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen. Dabei gilt das Folgende:

  • Für im Rahmen des Wartungsservice vor Ort (Vor-Ort-Wartung, -Inspektion und -Instandhaltung usw.) verwendete/ausgetauschte Teile nutzen wir RoHS-konforme Teile/Produkte für Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen.
  • Wir stellen zudem (auch auf Verleihbasis) alternative Produkte für sowohl Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen, als auch für Produkte, die nicht unter die Richtlinie fallen, zur Verfügung.
  • In Fällen, die nicht wie oben genannt den Wartungsservice oder die Bereitstellung von Alternativen betreffen, stimmen wir uns im Vorfeld mit dem Kunden ab.
  • Bei der Reparatur von Produkten setzen wir in unseren Werken je nachdem, ob das Produkt unter die RoHS-Richtlinie fällt oder nicht, unterschiedliche Fertigungslinien ein.

Bitte beachten Sie auch: Falls bei der Wartung von Produkten, die unter die RoHS-Richtlinie fallen, nicht-RoHS-konforme Teile verwendet werden (auch solche des Kunden), ist das gesamte Produkt nicht mehr RoHS-konform.

RoHS-konforme Produkte erkennen sie an der CE-Kennzeichnung, die auf den Produkten mit z. B. bestimmten Seriennummern oder Herstellungsdaten aufgebracht ist. Weitere Informationen sind dem Handbuch oder Produktdatenblatt der einzelnen Produkte zu entnehmen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Vertriebs- oder Kundendienstmitarbeiter wenden.

(Quellen)
Übersicht zur Richtlinie (EU) Nr. 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie)

  1. Datum des Inkrafttretens (Kategorie 9 = Überwachungs- und Kontrollinstrumente) Allgemeine Überwachungs- und Kontrollinstrumente (bereits in Kraft): 22. Juli 2014 (Beispiel für Produkte von Yokogawa: u. a. Messgeräte, Aufzeichnungsgeräte, PLC (Anmerkung 1.))
    Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente: 22. Juli 2017 (Beispiel für Produkte von Yokogawa: u. a. Prozessleitsysteme, Sicherheitssysteme, Durchflussmessgeräte, Transmitter, Analyseprodukte (Anmerkung 1.))
    (Anmerkung 1.) ausgenommen u. a. Produkte, für die Ausnahmeregelungen gelten
  2. Inhalt
    Elektro- und Elektronikgeräte, die innerhalb der EU vertrieben werden, dürfen die in Anhang II der RoHS-Richtlinie genannten Stoffe nur bis zu den zulässigen Höchstkonzentrationen enthalten.

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