Yokogawa entwickelt aktiv umweltfreundliche Produkte. Dazu hat der Konzern eigene strenge Standards für das Design und die Bewertung seiner Produkte eingeführt. Ziel ist die Entwicklung von Produkten, die u. a. langlebig und energiesparend sind. Deshalb werden neue Produkte anhand unserer „Lifecycle Assessment (LCA) Standards“ hinsichtlich ihres Energieverbrauchs und Ausstoßes von Kohlenstoff (CO2), Stickoxid (NOx) und Schwefeloxid (SOx) überprüft.
Richtlinien für umweltfreundliches Produktdesign
(1) Umweltstandards für das Produktdesign
Unsere Bewertungsstandards umfassen acht Bereiche: Recycel- und Wiederverwertbarkeit, Ressourcenschutz, Energieersparnis, Langlebigkeit, Abhol- und Transportierfähigkeit, Sicherheit und Umweltschutz, Information und Verpackung. Diese Standards gelten für alle Produktprüfungen in den verschiedenen Phasen, vom Erstentwurf über das Zwischenprodukt bis hin zum Endprodukt.
(2) Lifecycle Assessment (LCA) Standards
Die Prüfung anhand der LCA-Standards erfolgt ganz zu Beginn der Entwicklung neuer Produkte. Betrachtet werden u. a. der Energieverbrauch und der Ausstoß von CO2 , Stickoxid und Schwefeloxid über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Diese Standards gelten für alle Produktprüfungen in den verschiedenen Phasen, vom Erstentwurf über das Zwischenprodukt bis hin zum Endprodukt.
(3) Richtlinien für umweltfreundliches Produktdesign
Mit diesen Richtlinien soll sichergestellt werden, dass unsere Produkte in Design, Verarbeitung und Montage langlebig, energiesparend, ressourcenschonend und recycelbar sind und dass Materialien und Teile entsprechend ausgewählt werden.
(4) Kriterien für Schadstoffe in Produkten
Die folgenden Kriterien dienen der Auswahl umweltfreundlicher Teile und Materialien während der Designphase. Bei den kontrollierten Stoffen wird zwischen fünf Kategorien unterschieden:
Verbotener Stoff 1: | Diese Stoffe dürfen grundsätzlich in keinem Produkt verwendet werden. |
Verbotener Stoff 2: | Unter die RoHS-Richtlinie fallende verbotene Stoffe |
Kontrollierter Stoff 1: | Gemäß der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregend eingestufte Stoffe |
Kontrollierter Stoff 2: | In bestimmten Konzentrationen verbotene Stoffe, nur für bestimmte Anwendungszwecke zugelassene Stoffe und Stoffe, für die anderweitig Beschränkungen gelten |
Kontrollierter Stoff 3: | Stoffe, deren Gehalt in einem Produkt gekennzeichnet werden muss |
(5) Recycling-Standards für das Produktdesign
Diese Standards dienen der Förderung der drei „R“: Reduzierung von Abfallstoffen (reduction) sowie die Wiederverwertung (reuse) und das Recycling von gebrauchten Produkten.
(6) Richtlinien für energiesparendes Produktdesign
Mit diesen Standards soll sichergestellt werden, dass unsere Produkte in Design, Nutzung und Verarbeitung energiesparend sind.
Standards für umweltfreundliches Produktdesign und Umweltprüfungen
Ökologisches Beschaffungswesen
Weltweit wurden Vorschriften und Verordnungen für umweltfreundliches Produktdesign eingeführt. Beispiele hierfür sind die japanischen Gesetze über das Recycling von Haushaltsgeräten und über die Förderung der umweltschonenden Verwendung von Rohstoffen sowie auf internationaler Ebene die EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS). Vor diesem Hintergrund bemüht sich Yokogawa in allen Bereichen seiner Geschäftstätigkeiten um einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Gesellschaft.
Ausgehend von dem Grundsatz: „Umweltschonende Ressourcenbeschaffung = Umweltfreundliche Produkte“ fördert Yokogawa proaktiv ein ökologisches Beschaffungswesen.
Richtlinien für ein ökologisches Beschaffungswesen
Im Sinne des Anspruchs, in allen Geschäftsbereichen einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Gesellschaft leisten zu wollen, hat Yokogawa Richtlinien für ein ökologisches Beschaffungswesen („Green Procurement Guidelines“) formuliert.